Kosten
Psychotherapie kann über die Zusatzversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden. Die Höhe der Beträge variiert je nach Kasse. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, welche Beträge sie an psychologische (nicht-ärztliche) Psychotherapie zahlen.
Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch, Überfällen und Unfällen haben gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit eine Kostenbeteiligung für die psychotherapeutische Behandlung zu beantragen. Erkundigen Sie sich dazu bei der kantonalen Opferberatungsstelle.
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Fachpsychologin für Psychotherapie FSP ● Frankenstrasse 9
● 6003 Luzern Telefon 079 719 55 77 ● sonja.blumenthal@fsp-hin.ch